Schimmelpilzbekämpfung (Schimmel während der Bauphase)
Autor: von Dipl.-Ing. Günter de Graaff Quelle: Haus & Grund aktuell, April 2009, alle Rechte vorbehalten
In einem Seniorenheim ist es während des Neubaus im Winter zu massiven Schimmelbefall gekommen. Kurze Zeit nach Fertigstellung des Daches war die Unterschalung des ungedämmten Daches mit Schimmelpilz befallen.
Die Voruntersuchung erfolgt durch einen bauseitig hinzuzuziehenden Gutachter für die Erkennung und Bewertung von Schimmelpilzen. Im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins wird Umfang und Art des Befalls untersucht z.B. Raumluftkontrolle und Abklatschproben. Die Auswertung der Laborergebnisse und Klassifizierung der Gefährdungsklassen bestimmen die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen. Die Klassifizierung erfolgt in 3 Klassen. In diesem Schadensfall: Gefährdungsklasse 3 (Höchste Stufe).
Bei der Errichtung bzw. Umbau von Gebäuden fällt viel Baufeuchte durch Mauerwerk, Putz, Estricharbeiten etc. an. Diese sog. Baufeuchte muss durch Lüften und Heizen abgeführt werden. Geschieht dies nicht, so besteht die Gefahr, dass es im Gebäude zu hoher Luftfeuchte kommt und die Bauteiloberflächen besonders bei winterlichen Temperaturen stark auskühlen. Für Schimmelpilzbefall und Wachstum das ideale Klima. Die Folge: Schimmel in kurzer Zeit überall. Weitere mögliche Schadensursachen:
- geometrische Wärmebrücke
- falsches Heiz- und Lüftungsverhalten des Nutzers
Baustelleneinrichtung
Zur Durchführung der Sanierung war eine persönliche Schutzausrüstung notwendig z.B. bestehend aus:
- Einwegschutzkleidung
- Fußschutz z.B. partikeldichtes und abwaschbares Schuhwerk
- Handschutz bestehend aus flüssigkeitsdichten Handschuhen
- Augenschutz z.B. Korbbrille oder Vollmaske
- Atemschutz bei Gefährdungsklasse 1-2: Masken mit mind. P2-Filter, besser Atemschutz der Schutzstufe TM2P oder TH2P (gebläseunterstütze Atemschutzhaube mit Partikelfilter), Gefährdungsklasse 3: Atemschutzbrille der Schutzstufe TM3P (Überdruckmaske)
Zum Schutz der unbelasteten Bereiche vor Schimmelpilzsporen wurde das Gebäude in kontaminierte (Schwarzbereich) und unbelastete Bereiche (Weißbereich) mittels Folienabtrennung unterteilt. Der Zutritt erfolgte über eine Einkammerschleuse. Die Luftver- und Entsorgung regelte eine Hochleistungsfilteranlage (Filterklasse H13 nach EN 1822):
- Grobfilter zur Grobpartikelreinigung
- Kohlefilter zur Geruchsbeseitigung
- Feinstaubfilter hält kleinste Partikel (0,3 Mikron) und damit auch Schimmelpilzporen zurück
Schimmelpilzbekämpfung
Wie muss der Schimmelpilz beseitigt werden? Ausschlaggebend dafür ist die Oberflächenbeschaffenheit des Untergrundes:
- bei glatten, nicht saugfähigen Untergründen durch nasses Abwischen mit geeignetem Reiniger
- bei porösen Untergründen durch Absaugen mit einem HEPA-Filter, Filterklasse H13 nach EN 1822 anfallender Bauschutt ist luftdicht in geeignete Müllsäcke zu verpacken und vor dem Transport aus dem Schwarzbereich mit einem geeigneten Desinfektionsmittel abzuwaschen bzw. einzusprühen. Rückbau und Entsorgung von starkbelasteten Baustoffen wie Farbschichten, Putzflächen etc.
Sämtliche Sanierungsarbeiten müssen möglichst staubarm durch permanentes Absaugen und Luftfilterung durchgeführt werden.
Nach erfolgter Sanierung findet eine abschließende Feinreinigung des kompletten Sanierungsbereichs und alle Oberflächen statt. Hierbei werden auch abgestorbene Schimmelpilzporen entfernt, da auch von diesen ein Gesundheitsrisiko ausgeht.Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wurden Luftkeimmessungen durch einen zugelassenen Gutachter durchgeführt.
Das Ergebnis: Die Raumluft ist unbedenklich. Der Sanierungserfolg war somit gegeben. Mit der Freimessung erfolgte die Abnahme der Werkleistung.