Horizontalsperre / Edelstahlabdichtung
Die Horizontalsperre soll Bodenfeuchtigkeit daran hindern, im Mauerwerk aufzusteigen und dort bleibende Schäden zu hinterlassen. Durch Wasser verursachte Schäden können schnell Ausmaße erreichen, die die Bausubstanz einer Immobilie substanziell angreifen. Häufig ist Schimmelbefall eine der Folgen von feuchten Wänden. Schwamm und Schimmel beinträchtigen nicht nur die Lebensqualität der Bewohner, sondern können auch schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Aber nicht nur die Sanierung von Feuchtigkeitsschäden kostet Geld, auch die isolierenden Fähigkeiten des Mauerwerks nehmen drastisch ab damit steigen die Heizkosten (siehe Thema Rissinjektion und Bauwerksnachdichtung).
Horizontalsperren bei Neubauten
Wie in Bäumen, kann Wasser durch den sogenannten Kapillareffekt im Mauerwerk aufsteigen. In Neubauten wird standardmäßig eine Horizontalsperre eingebaut, in älteren Bauwerken ist sie jedoch häufig undicht oder gar nicht vorhanden. Die Horizontalsperren bei Neubauten bestehen meistens aus Bitumenbahnen oder dicken Kunststofffolien. Bei unterkellerten Gebäuden werden oft zwei oder drei Horizontalsperren angebracht: die erste auf dem Fundament, abhängig von der Lage der Kellerdecke weitere und die oberste etwas oberhalb des Erdreichs, sodass das besonders hier in die Wand von außen eindringende Spritzwasser am Aufstieg gehindert wird.
Nachträgliche Horizontalsperre
Je nach Durchfeuchtungsgrad kommen verschiedene Techniken zum Einsatz:
Einschlagen von Blechen / Edelstahlabdichtung
Die mechanische Trennung, die den Kapillareffekt unterbricht, wird bei der Edelstahlabdichtung duch das Einschlagen von nichtrostenden, salzresistenten Chromstahlplatten erreicht. Um allerdings eine konsequente Trennung herzustellen, muss eine durchgehende Mörtelfuge vorhanden sein. Dort werden 1,5 Millimeter dicke, gewellte Platten eingeschlagen, die sich an den Seiten gegenseitig überlappen. Dieses Verfahren wird auch Chromstahlblechverfahren genannt. Das Einschlagen von Blechen hat den Vorteil, dass das Trennen und Abdichten in einem Arbeitsgang durchgeführt wird, ohne die Mauer zu öffnen. Da das Mauerwerk nicht geöffnet werden muss, stellt die Horizontalsperre eines der wenig invasiven Verfahren dar, was sich schonend auf das Budget auswirkt. Dieses Abdichtungsverfahren ist patentiert und wird nur von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt, zum Beispiel von der Firma de Graaff.
Mehr Informationen zu diesem Verfahren finden Sie bei unserem Partner hier.
Mauersägeverfahren
In einer Fuge wird das Mauerwerk abschnittsweise aufgearbeitet und PE-Fiberglas oder Edelstahlplatten eingelegt. Anschließend werden die Platten im Schnitt verkeilt und die Schnitte wieder verschlossen. Durch die mechanische Sperre wird die Feuchtigkeit langfristig daran gehindert, im Mauerwerk aufzusteigen.
Maueraustauschverfahren
Wie beim Mauersägeverfahren, werden Steine auf einer Länge von bis zu einem Meter aus dem Mauerwerk herausgearbeitet. Allerdings wird dann eine Folie oder Bitumenbahn in die Mauerlücke eingebracht. Anschließend werden die Steine wieder eingemauert. Nach Aushärtung der Fugen wird ein weiterer Meter des alten Mauerwerks herausgearbeitet.
Injektionsverfahren
Das Injektionsverfahren setzt bei dem Kapillareffekt an, durch den die Feuchtigkeit im Mauerwerk aufsteigt. Dieser Effekt soll beim Injektionsverfahren durch eine Versiegelung der Flächen mittels eines Injektionsstoffes unterbrochen werden.
Zur Veröffentlichung "Nachträgliche Horizontalsperre"
Instandsetzung eines Wachhauses der Schloßanlage Poppelsdorf
Das ursprünglich von Soldaten, nun von Gärtnern genutzte "Juwel" litt unter Mauerwerksfeuchtigkeit, die durch das Einschlagen von Stahlplatten und das Anbringen von Sanierputz bekämpft wurde.